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Beglaubigte Übersetzung der Eheurkunde

ins Polnische und Deutsche

Ob Namensänderung, Einbürgerung oder Scheidungsverfahren: Wer in Polen geheiratet hat und in Deutschland lebt, braucht früher oder später eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde (akt małżeństwa), in Deutschland amtlich als Eheurkunde bezeichnet.  Wer hingegen in Deutschland geheiratet hat, benötigt für polnische Standesämter (USC), Gerichte oder die ZUS die Übersetzung der deutschen Eheurkunde ins Polnische. Als allgemein ermächtigter Urkundenübersetzer für Polnisch und Deutsch übersetze ich Ihre Heiratsurkunde rechtssicher in beide Richtungen.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde?

Zu den häufigsten Anlässen zählen:

  • Anerkennung der in Polen geschlossenen Ehe und die Namensangleichung beim deutschen Standesamt,
  • Einbürgerung,
  • Scheidungsverfahren vor einem deutschen Gericht,
  • Beurkundung der Geburt eines Kindes,
  • Anträge auf Hinterbliebenenrente sowie
  • steuerliche Angelegenheiten (z. B. Wechsel der Steuerklasse).

In umgekehrter Richtung verlangen polnische Standesämter (USC) eine Übersetzung ins Polnische, wenn Sie Ihre in Deutschland geschlossene Ehe ins polnische Register eintragen lassen (transkrypcja aktu małżeństwa), etwa als Voraussetzung für die Namensänderung im polnischen Reisepass.

Gekürzte (odpis skrócony) oder vollständige (odpis zupełny) Abschrift der Heiratsurkunde  übersetzen lassen?

Wie bei der Geburtsurkunde gibt es die gekürzte Abschrift (odpis skrócony aktu małżeństwa) und die vollständige Abschrift (odpis zupełny) mit allen Randvermerken zur Scheidung, Namensänderung oder Aufhebung der Ehe. Für ein Scheidungsverfahren in Deutschland wird meist die vollständige Abschrift benötigt, da sie den aktuellen Stand der Ehe dokumentiert. Welche Fassung Sie benötigen, erfahren Sie bei Ihrer Behörde — ich übersetze beide, einschließlich aller Stempel, Siegel und Vermerke.

Tipp: Die polnischen Standesämter stellen Heiratsurkunden auch als mehrsprachigen Auszug (odpis wielojęzyczny) aus, den viele deutsche Behörden ohne Übersetzung akzeptieren. Bei vollständigen Abschriften, älteren Urkunden oder Urkunden mit Randvermerken ist jedoch die beglaubigte Übersetzung erforderlich. Bevor Sie also eine Übersetzung in Auftrag geben, fragen Sie bei der zuständigen deutschen Behörde, ob ein mehrsprachiger Auszug eines polnischen Standesamtes ausreichend ist.

Was die Übersetzung enthält

Die Übersetzung gibt das Original vollständig und layoutgetreu wieder: Alle Einträge, Randvermerke, Stempel und Siegel übersetze bzw. beschreibe ich vollständig. Polnische Sonderzeichen wie ż, ą, ę, ł bleiben in Namen exakt erhalten, was für die einheitliche Schreibweise in deutschen Registern wichtig ist. Am Ende der Übersetzung steht mein Beglaubigungsvermerk mit Stempel und Unterschrift.

Deutsche Eheurkunde ins Polnische übersetzen

Haben Sie in Deutschland geheiratet, verlangt das polnische Standesamt (USC) für die Eintragung der Ehe ins polnische Register (transkrypcja aktu małżeństwa) die deutsche Eheurkunde mit beglaubigter Übersetzung ins Polnische, die Voraussetzung etwa für den neuen polnischen Reisepass nach der Namensänderung. Auch polnische Gerichte und die ZUS verlangen bei deutschen Eheurkunden eine Übersetzung.

Polnische Behörden erkennen meine Übersetzungen nach Art. 31 des polnischen Personenstandsgesetzes an, da ich in einem EU-Mitgliedstaat ermächtigt bin. Auf Wunsch sende ich die Übersetzung direkt an eine Adresse in Polen.

Häufige Fragen

Wie viel kostet die beglaubigte Übersetzung einer Heiratsurkunde? Deutsche Heiratsurkunden und polnische gekürzte Abschriften der Heiratsurkunde übersetze ich zum Festpreis von 40 €. Polnische vollständige Abschriften der Heiratsurkunde kosten ebenfalls 40 €, falls sie keine Anmerkungen zur Namensänderung, Vaterschaftsanerkennung, Scheidung der Ehe etc. enthalten. Diese Inhalte übersetze ich gegen geringen Aufpreis.

Wie lange dauert die Übersetzung einer Heiratsurkunde? In der Regel 2 Werktage; Expresslieferung nach Absprache. Hier erfahren Sie mehr.

Muss ich das Original vorlegen? Bei Urkundenübersetzungen vom Polnischen ins Deutsche genügt ein gut lesbarer Scan oder ein Foto, dies akzeptieren nahezu alle Behörden in Deutschland. Polnische Behörden verlangen – allerdings immer seltener – bei Urkundenübersetzungen vom Deutschen ins Polnische, dass dem Übersetzer das Orginaldokument vorgelegt wird und dieser es in der Beglaubigung vermerkt. In so einem Fall müssen Sie in mein Büro in Berlin-Kreuzberg kommen und mir das Orginaldokument vorzeigen. Ansonsten lässt sich der gesamte Übersetzungsauftrag online abwickeln. Fragen Sie bei der polnischen Behörde am besten nach, welche Art der Übersetzung sie verlangt.

Wird die Übersetzung bundesweit anerkannt? Ja. Da ich vom Landgericht Frankfurt am Main ermächtigt bin, sind meine beglaubigten Übersetzungen bei allen Behörden und Gerichten in ganz Deutschland, aber auch in Polen gültig.

Brauche ich eine Apostille? Zwischen EU-Staaten sind Personenstandsurkunden nach der Verordnung (EU) 2016/1191 in der Regel von der Apostille befreit. Bei Bedarf übersetze ich die Eheurkunde auch einschließlich Apostille.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail oder schauen Sie in meinen FAQs nach.

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